Neutraler Bewertung des Nachlasses für Erbschaften & Erbengemeinschaften.

Sie möchten eine gerechte und faire Bewertung in Ihrer Erbschaftsangelegenheit, sodass eine friedliche Einigung zwischen allen Parteien möglich ist? Falls ja, dann stehe ich Ihnen als Gutachter für Erbschaften gerne als unparteiischer Dritter zur Seite. Für eine faire Lösung, die für alle Parteien angemessen ist.

Immobiliengutachter Erbschaft Köln

Gutachter für Erbschaften
Ulrich Pramme (Dipl.-Ing.)

Professionell. Zuverlässig. Transparent.

  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (HypZert F) mit über 37 Jahren Berufserfahrung
  • Wertgutachten für Erben & Erbengemeinschaft
  • Kostenfreie Erstberatung direkt am Telefon
  • Unabhängige Beratung für Ihr indivuelles Anliegen
  • Transparentes Angebot mit Festpreisgarantie
  • Kurzfristige Besichtigungen (auch am Wochenende) möglich

Sie haben eine Immobilie geerbt?
Darum sollten Sie nun einen Gutachter hinzuziehen

Eine Erbschaft und ein Erbfall sind in Deutschland fast immer mit Kosten verbunden, genauer gesagt mit der Erbschaftssteuer. Auch dann, wenn Sie eine Immobilie erben und das Erbe annehmen, bittet das Finanzamt Sie zur Kasse, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei der Erbschaft um ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt. Wie hoch die Erbschaftssteuer im Einzelfall ausfällt, hängt vom Wert der Immobilie ab – und in diesem Punkt sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, sondern stattdessen einen zertifizierten Gutachter hinzuziehen. Es ist sinnvoll, Ihr Haus, Grundstück oder Ihre Immobilie unabhängig schätzen zu lassen und eine professionelle Wertermittlung durchzuführen. Denn häufig führt dies zu einer deutlich geringeren Zahlung an Erbschaftssteuer für Sie als Erben.

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen, wer nicht?

Die Erbschaftssteuer entfällt unter anderem dann, wenn der Wert der Immobilie unterhalb des persönlichen Freibetrags liegt. Die Höhe des Freibetrags wird dabei durch den Verwandtschaftsgrad bestimmt, wobei gilt: Je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag. Ehepartner profitieren am meisten und können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkelkinder bis zu 200.000 Euro.

Darüber hinaus ist keine Erbschaftssteuer zu zahlen, wenn der Erblasser die Immobilie kurz vor seinem Tod selbst bewohnt hat und:

  • der verwitwete Ehepartner mindestens weitere 10 Jahre in der Immobilie wohnen bleibt oder
  • das Kind mindestens weitere 10 Jahre dort wohnen bleibt und die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.

Auch bei vermieteten Immobilien gibt es Sonderregeln: Erben Sie ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung, gewährt das Finanzamt Ihnen eine Steuervergünstigung in Höhe von 10 Prozent.

Wie berechnet das Finanzamt die Höhe der Erbschaftssteuer?

Erben sind verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers über das Erbe zu informieren – ansonsten riskieren Sie, dass Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Zuständig ist dabei immer das Finanzamt am Wohnsitz des Verstorbenen. Sobald das Finanzamt über die Erbschaft Kenntnis erlangt hat, setzt es die Höhe der Erbschaftssteuer fest. Der Verkehrswert der Immobilie dient dabei als wichtigste Berechnungsgrundlage.

Das Problem dabei: Das Finanzamt nimmt keine Begutachtung der Immobilie vor Ort vor. Stattdessen zieht es für die Wertermittlung die Daten des örtlichen Gutachterausschusses heran und berücksichtigt die aktuellen Bodenrichtwerte. Individuelle Merkmale der geerbten Immobilie fließen in die Wertermittlung durch das Finanzamt also nicht mit ein.

Wertermittlung durch das Finanzamt - Das sind die Risiken!

Während ein hoher Immobilienwert für Eigentümer eigentlich ein Grund zur Freude ist, ist bei einer Erbschaft das Gegenteil der Fall: Je höher der Verkehrswert der Immobilie ist, desto höher ist letztlich auch die Erbschaftssteuer. Und aufgrund der Vorgehensweise der Finanzämter ist das Risiko groß, dass der Wert einer Immobilie zu hoch eingeschätzt wird. Haben Sie beispielsweise ein unbebautes Grundstück geerbt, multipliziert das Finanzamt lediglich die Grundstücksgröße mit dem Bodenrichtwert, ohne wertmindernde Faktoren in die Berechnung mit einfließen zu lassen. Überlassen Sie dem Finanzamt die Wertermittlung, verschenken Sie im schlimmsten Fall also jede Menge Geld.

So geht es richtig: Gutachter mit der Wertermittlung beauftragen

Immobiliengutachter Ulrich Pramme

Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten kann Ihre Steuerlast erheblich mindern. Dieses können Sie übrigens auch erst dann in Auftrag geben, wenn das zuständige Finanzamt die Erbschaftssteuer bereits festgesetzt und Ihnen einen Bescheid zugesandt hat. 

Denn: Erben haben das Recht, mit einem rechtsgültigen Verkehrswertgutachten den Nachweis zu erbringen, dass der Verkehrswert der Immobilie niedriger ist als vom Finanzamt angenommen. Für die dabei entstehenden Kosten müssen Sie zwar zunächst selbst aufkommen, später können Sie diese Kosten jedoch vom zu versteuernden Erbe absetzen, sodass Sie mit einem Verkehrswertgutachten grundsätzlich nichts falsch machen.

Ein Gutachten gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Immobilie korrekt und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren bewertet wurde und Sie nicht mehr Erbschaftssteuer zahlen, als unbedingt nötig. Im besten Fall liegt der aktuelle Verkehrswert unterhalb Ihres Freibetrags und die Erbschaftssteuer entfällt ganz.

Folgende Faktoren fließen unter anderem in die professionelle Wertermittlung mit ein:

  • Baujahr und Größe der Immobilie
  • die Bausubstanz und der allgemeine Zustand
  • die technische Ausstattung
  • der energetische Zustand (Heizung, Fenster, Wärmedämmung)
  • der Modernisierungsstand
  • die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie

Des Weiteren spielt die Lage der Immobilie eine herausragende Rolle – und zwar die Makrolage (das heißt die Region) ebenso wie die Mikrolage (also das nähere Umfeld). Gibt es in der Nähe Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken und Ärzte? Wie ist es um die Verkehrsanbindung bestellt? Die Antworten auf diese und ähnliche Fragen spielen immer in die Wertermittlung mit ein, werden vom Finanzamt jedoch gar nicht berücksichtigt, was umso mehr für die Gutachtenerstellung durch einen zertifizierten Sachverständigen spricht.

Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts

Es gibt drei anerkannte Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes, von denen mindestens zwei bei der Erstellung eines Gutachtens genutzt werden müssen. Hier ein Überblick:

Vergleichswertverfahren

Der Sachverständige zieht die Immobilienwerte von vergleichbaren Objekten an, die innerhalb der Region veräußert wurden, wobei die Daten der örtlichen Gutachterausschüsse eine große Rolle spielen.

Das Vergleichswertverfahren kommt vor allem bei Häusern und Wohnungen zum Einsatz.

Ertragswertverfahren

Hier stellt sich die Frage, welche Erträge die Immobilie innerhalb ihrer verbleibenden Restnutzungsdauer voraussichtlich einbringen wird.

Das Ertragswertverfahren eignet sich daher vorrangig für Gewerbeimmobilien und Mietobjekte.

Sachwertverfahren

Der Gutachter betrachtet den Bodenwert und den Wert der reinen Bausubstanz getrennt voneinander. Davon abgezogen wird der sogenannte Abnutzungsverlust.

Geerbte Immobilie verkaufen:

Immobiliengutachten erstellen lassen und zusätzlich profitieren

Im Falle einer Immobilienerbschaft treffen Sie mit der Beauftragung eines zertifizierten Gutachters immer die richtige Entscheidung – und dies gilt umso mehr, wenn Sie planen, die Immobilie zu verkaufen. Zum einen können Sie durch ein Gutachten gewährleisten, dass der Immobilienwert korrekt berechnet wird und Sie nicht zu viel Erbschaftssteuer bezahlen; zum anderen verhilft ein Verkehrswertgutachten Ihnen zu einer sehr guten Verhandlungsposition gegenüber Interessenten, weil Sie nachweisen können, dass Ihre Preisforderung tatsächlich gerechtfertigt ist.

Ich berate Sie gerne!

Sie haben geerbt und möchten sicher gehen, dass bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer der tatsächliche Immobilienwert zugrunde gelegt wird? Dann haben Sie in mir genau die richtigen Ansprechpartner gefunden. Gerne nehme ich mir Zeit für ein erstes Beratungsgespräch – rufen Sie mich einfach an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder übermitteln Sie mir Ihre Nachricht über das bereitgestellte Kontaktformular!

Meine Dienstleistungen für Sie auf einen Blick

Mein Einzugsgebiet

Mein Servicegebiet erstreckt sich ca. 60 km rund um meine Zentrale in Rösrath.

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  • Wuppertal
Immobiliengutachter Ulrich Pramme

Über mich & meine Qualifikation

  • Mehr als 37 Jahren an Erfahrung als Immobilien-Gutachter gewährleisten für Sie die bestmögliche Grundlage für eine solide Beurteilung Ihrer Immobilie.
  • Meine Ausbildung als Architekt (Dipl.-Ing.) an der RWTH Aachen ergänzt mein Immobilienwissen um einen weiten technischen Erfahrungsschatz, von dem Sie profitieren.
  • Meine Zertifizierung durch HypZert (eine nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 akkreditierte Zertifizierungsstelle) entspricht der höchstmöglichen Qualifikation als Immobiliengutachter in Deutschland
  • Als selbstständiger Gutachter arbeite ich neutral & unabhängig und arbeite ausschließlich für Sie und Ihr Anliegen.

In 4 einfachen Schritten zum Auftrag

SCHRITT 1

Telefonisches Erstgespräch

Sie melden sich bei mir und wir sprechen gemeinsam über Ihr konkretes Anliegen kostenfrei und unverbindlich.

SCHRITT 2

Angebot & Beauftragung

Sie erhalten von mir auf Grundlage Ihrer Auskünfte ein unverbindliches Angebot mit Festpreisgarantie (inkl. Anfahrt).

SCHRITT 3

Vereinbarung eines Termins

Anschließend vereinbaren wir einen Termin für die gemeinsame Besichtigung Ihrer Immobilie oder Grundstücks bei Ihnen vor Ort.

SCHRITT 4

Erstellung Ihres Gutachtens

Nachdem ich alle benötigten Unterlagen vorliegen habe, beginne ich mit der Erstellung Ihres Gutachtens. Die Erstellung dauert zwischen 2 und 4 Wochen.

Das sagen meine Kunden

Mit seiner britischen Höflichkeit und exzellentem Hypzert-Know-how ist Ulrich Pramme ein angenehmer und professioneller Partner in allen Bewertungsfragen für Immobilien. Vielen Dank für die gründliche Arbeit! Das war eine essentielle Grundlage für meine weitere Planung.
Ein sympathischer, kompetenter und gewissenhafte Gutachter.

Jetzt unverbindlich kontaktieren

Nehmen Sie jetzt Kontakt zur mir auf und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob und wie ich Ihnen am besten helfen kann.

Immobiliengutachter Ulrich Pramme

Ihr Ulrich Pramme

Kösliner Str. 27
51503 Rösrath

02205/8922920
[email protected]

Kontaktformular

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Ein Verkehrswertgutachten ist ein Dokument mit einem Umfang von circa 20 bis 30 Seiten. Es beinhaltet eine ausführliche Dokumentation sämtlicher Fakten, die für den Immobilienwert von Bedeutung sind. Zu Beginn macht der Gutachter Angaben zu den allgemeinen Objektdaten und gibt Auskünfte zu den Besitzverhältnissen. Es folgt eine Grundstücksbeschreibung inklusive der Abmessungen und der Lage sowie eine detaillierte Gebäudebeschreibung. Die Anzahl der Etagen und Zimmer ist dabei von ebenso großer Bedeutung wie der bauliche Zustand und die Ausstattung der Immobilie. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Verkehrswertgutachtens ist die Ermittlung des Bodenwerts. Bei der eigentlichen Verkehrswertermittlung muss der Gutachter genau angeben, welche Daten seiner Berechnung zugrunde liegen und welchen Rechenweg er genutzt hat. Ergänzt wird ein Verkehrsgutachten zumeist durch Immobilienfotos, Grundrisse und diverse Pläne.
  • Mit einem professionellen Gutachten eines Immobiliengutachters erhalten Sie nicht nur eine realistische Einschätzung des Verkaufspreises Ihrer Immobilie, sondern können auch prüfen, ob der Kaufpreis einer für Sie interessanten Immobilie angemessen ist. Im Falle von Erbschaften oder Schenkungen schafft ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten eine Grundlage für eine einvernehmliche und faire Vermögensaufteilung. Ein solches Gutachten ermöglicht es Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Es bewahrt Sie vor Überraschungen und bietet Ihnen eine solide Grundlage, um den Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen und zu bewerten.
  • Ich bewerte sowohl Wohnimmobilien als auch Gewerbeimmobilien sämtlicher Art. Angefangen von Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Büro- oder Lagergebäuden ist alles dabei. Lassen Sie uns dies gerne am Telefon besprechen, wenn Sie nicht sicher sind, ob ich der richtige für Ihr Anliegen bin.
  • Der Verkehrswert einer Immobilie bietet eine realistische Abbildung des Marktwertes, der für ein bestimmtes Grundstück zum Zeitpunkt der Bewertung erzielbar ist. Unabhängig von persönlichen Verhältnissen des Eigentümers wird der Wert anhand der rechtlichen Gegebenheiten und der Lage des Grundstücks ermittelt.

    Dazu werden die Grundstücksmarktlage und das aktuelle Angebot und Nachfrageverhältnis auf dem freien Grundstücksmarkt analysiert. Der so ermittelte Verkehrswert entspricht somit dem Marktwert der Immobilie.

  • Die Dauer einer Immobilienbewertung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, dazu zählen die Größe und Art der Immobilie. Weiterhin spielt die Anzahl an vorhandenen Unterlagen, die bewertungsrelevant sind, eine entscheidende Rolle.

    In der Regel wird Ihnen das Wertgutachten nach der Besichtigung durch mich als Gutachter, in einem Zeitraum von drei bis vier Wochen, vorliegen.

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