Neutraler Wertermittlung von Immobilien & Grundstücken in Scheidungsangelegenheiten

Damit eine faire Lösung gefunden werden kann, die für alle Parteien gerecht ist.

Gutachter Scheidung

Gutachter für Scheidungen
Ulrich Pramme (Dipl.-Ing.)

Professionell. Zuverlässig. Transparent.

  • Zerfitizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (HypZert F) und über 37 Jahren Berufserfahrung
  • Neutraler Gutachter für Angelegenheiten in Scheidungen
  • Mehr als 37 Jahre Berufserfahrung
  • Kostenfreie Erstberatung direkt am Telefon
  • Unabhängige Beratung für Ihr individuelles Anliegen
  • Transparentes Angebot mit Festpreisgarantie
  • Kurzfristige Besichtigungen (auch am Wochenende) möglich

Scheidung & Immobilie: Darum ist ein Gutachten eine sinnvolle Investition

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine herausfordernde und emotional belastende Ausnahmesituation - und dies gilt umso mehr, wenn es zusätzlich um die Frage geht: Was soll jetzt mit dem Haus geschehen? Unabhängig von den Besitzverhältnissen gilt: Ein professionelles Gutachten ist im Zusammenhang mit einer Scheidung immer empfehlenswert.

Welche Gründe sprechen bei einer Scheidung für ein Gutachten?

Bei einer Scheidung ist der gesamte gemeinsame Besitz unter den Ehepartnern aufzuteilen. Dies gilt auch für die Immobilie, sofern beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Ein Verkehrswertgutachten schätzt den aktuellen Marktwert der Immobilie und ist daher beispielsweise in folgenden Scheidungsszenarien unerlässlich:

  • Eine Partei möchte im Haus wohnen bleiben und die andere Partei auszahlen.
  • Beide Parteien möchten die Immobilie gemeinsam verkaufen und sich den Erlös teilen.
  • Nur eine Partei ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und nun gilt es, den Zugewinnausgleich korrekt zu berechnen.

Ein professionelles Verkehrswertgutachten beugt Streitigkeiten zwischen den Eheleuten vor und kann so etwas Druck aus der schwierigen Situation nehmen. Kommt es im Zusammenhang mit der Scheidung zu einem Rechtsstreit, ist ein Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben - eine einfache Immobilienbewertung durch einen Makler genügt dann nicht. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll: Beide Parteien können sicher sein, dass der Sachverständige neutral agiert und sie nicht übervorteilt werden.

Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?

Bei der Verkehrswertermittlung kommen in der Regel zwei von drei anerkannten Verfahren zum Einsatz:

  1. Vergleichswertverfahren: Der Gutachter zieht die Verkaufspreise vergleichbarer Häuser aus der jeweiligen Region heran und passt diese an das zu bewertende Objekt an.
  2. Ertragswertverfahren: Bei Mietobjekten wird errechnet, welche Erträge in der noch verbleibenden Nutzungsdauer zu erwarten sind, und welchem aktuellen Zeitwert die abgezinsten Erträge entsprechen.
  3. Sachwertverfahren: Bei diesem Verfahren stehen der aktuelle Bodenwert und die altersbereinigten Materialkosten im Fokus und somit die Frage: Welchen marktangepassten Sachwert hat das Bewertungsobjekt? Was würde es heute kosten, das Haus neu zu bauen?

Alle drei genannten Bewertungsverfahren erfordern viel Erfahrung und eine ausgeprägte Marktkenntnis. Daher sollten Sie ausschließlich einen zertifizierten Gutachter mit dieser wichtigen Aufgabe betrauen.

Was ist ein Verkehrswertgutachten und was beinhaltet es?

Ein Verkehrswertgutachten ist ein mehrseitiges Dokument, in welchem ich als Gutachter alle relevanten Informationen zur Immobilie aufbereite und erläutere, in welcher Weise diese den Verkehrswert beeinflussen. Der Verkehrswert ist dabei der Wert des Hauses zu einem festen Stichtag, dem sogenannten Wertermittlungsstichtag - der je nach Fallgestaltung auch in der Vergangenheit liegen kann. Er muss nicht zwingend mit dem Verkaufspreis identisch sein, denn der Verkaufspreis ist der Preis, den der Verkäufer für sein Eigentum verlangt. Allerdings sollte der Verkaufspreis nah am Verkehrswert liegen, um angemessen und fair zu sein.

Neben Objektangaben kann ein Verkehrswertgutachten auch Fotos, Tabellen und Grundrisse enthalten. Außerdem muss ich als Gutachter darlegen, über welche Rechenwege ich zu meinem Ergebnis gelangt bin.

Was ist bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich?

Sofern es keinen Ehevertrag gibt, regelt der Zugewinnausgleich bei einer Scheidung die Vermögensverhältnisse. Vereinfacht gesagt, wird der Vermögenszuwachs zwischen Heirat und Scheidung zu gleichen Teilen auf die ehemaligen Ehepartner aufgeteilt. Der Zugewinnausgleich ist jedoch nicht zwingend erforderlich - wird er von keinem der beiden Ehegatten beantragt, findet er nicht statt. Die Verjährungsfrist beträgt dabei drei Jahre.

Sofern beantragt, greift der Zugewinnausgleich beispielsweise auch bei einem Haus im Alleineigentum

Hier ein Beispiel:

  1. Das Ehepaar hat das Haus gemeinsam bewohnt, aber nur ein Partner ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
  2. Im Laufe der Ehe hat das Paar gemeinsam in modernisierende Maßnahmen investiert; dadurch ist der Immobilienwert gestiegen.
  3. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird die Wertsteigerung ermittelt - 50 Prozent dieser Wertsteigerung muss der Hauseigentümer an die andere Partei auszahlen.

Die Frage, wie viel Geld der Partei zusteht, die nicht im Grundbuch steht, kann nur ein professioneller Gutachter beantworten - ein Grund mehr, bei einer Scheidung ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben.

Am besten lassen Sie sich individuell von mir beraten: Rufen Sie mich gerne unverbindlich an, nutzen Sie das Kontaktformular oder übermitteln Sie mir Ihre Anfrage via E-Mail. 

Meine Dienstleistungen für Sie auf einen Blick

Mein Einzugsgebiet

Mein Servicegebiet erstreckt sich ca. 60 km rund um meine Zentrale in Rösrath.

  • Altenahr
  • Altenkirchen
  • Bad Honnef
  • Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Bergheim
  • Bergisch Gladbach
  • Bonn
  • Brühl
  • Duisburg
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Erkelenz
  • Essen
  • Euskirchen
  • Grevenbroich
  • Gummersbach
  • Hagen
  • Heimbach
  • Hilden
  • Hürth
  • Kerpen
  • Köln
  • Königswinter
  • Krefeld
  • Langenfeld
  • Leverkusen
  • Mettmann
  • Mönchengladbach
  • Mühlheim an der Ruhr
  • Neuss
  • Oberbergischer Kreis
  • Olpe
  • Plettenberg
  • Remscheid
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Rhein-Kreis Neuss
  • Rhein-Sieg-Kreis
  • Rheinbach
  • Rheinisch-Bergischer Kreis
  • Siegburg
  • Siegen
  • Solingen
  • Waldbröl
  • Witten
  • Wuppertal
Immobiliengutachter Ulrich Pramme

Über mich & meine Qualifikation

  • Mehr als 37 Jahren an Erfahrung als Immobilien-Gutachter gewährleisten für Sie die bestmögliche Grundlage für eine solide Beurteilung Ihrer Immobilie.
  • Meine Ausbildung als Architekt (Dipl.-Ing.) an der RWTH Aachen ergänzt mein Immobilienwissen um einen weiten technischen Erfahrungsschatz, von dem Sie profitieren.
  • Meine Zertifizierung durch HypZert (F) (eine nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 akkreditierte Zertifizierungsstelle) entspricht der höchstmöglichen Qualifikation als Immobiliengutachter in Deutschland
  • Als selbstständiger Gutachter arbeite ich neutral & unabhängig und arbeite ausschließlich für Sie und Ihr Anliegen.

In 4 einfachen Schritten zum Auftrag

SCHRITT 1

Telefonisches Erstgespräch

Sie melden sich bei mir und wir sprechen gemeinsam über Ihr konkretes Anliegen kostenfrei und unverbindlich.

SCHRITT 2

Angebot & Beauftragung

Sie erhalten von mir auf Grundlage Ihrer Auskünfte ein unverbindliches Angebot mit Festpreisgarantie (inkl. Anfahrt).

SCHRITT 3

Vereinbarung eines Termins

Anschließend vereinbaren wir einen Termin für die gemeinsame Besichtigung Ihrer Immobilie oder Grundstücks bei Ihnen vor Ort.

SCHRITT 4

Erstellung Ihres Gutachtens

Nachdem ich alle benötigten Unterlagen vorliegen habe, beginne ich mit der Erstellung Ihres Gutachtens. Die Erstellung dauert zwischen 2 und 4 Wochen.

Das sagen meine Kunden

Mit seiner britischen Höflichkeit und exzellentem Hypzert-Know-how ist Ulrich Pramme ein angenehmer und professioneller Partner in allen Bewertungsfragen für Immobilien. Vielen Dank für die gründliche Arbeit! Das war eine essentielle Grundlage für meine weitere Planung.
Ein sympathischer, kompetenter und gewissenhafte Gutachter.

Jetzt unverbindlich kontaktieren

Nehmen Sie jetzt Kontakt zur mir auf und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob und wie ich Ihnen am besten helfen kann.

Immobiliengutachter Ulrich Pramme

Ihr Ulrich Pramme

Kösliner Str. 27
51503 Rösrath

02205/8922920
[email protected]

Kontaktformular

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Dies ist von den Besitzverhältnissen abhängig. Sind beide Parteien im Grundbuch eingetragen, muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich - kontaktieren Sie mich einer per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular und wir schauen gemeinsam nach der optimalen Lösung für Sie.
  • Nur unter bestimmten Umständen - in einigen Fällen beispielsweise dann, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Ob es in Ihrem Fall ein Wohnrecht gibt, kläre ich gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung.
  • Gemeinsame Immobiliendarlehen unterliegen dem Zugewinnausgleich. Außerdem gilt: Wer als Kreditnehmer eingetragen ist, haftet. Da hier verschiedene Szenarien denkbar sind, empfehle ich Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch.
  • Ein Verkehrswertgutachten ist ein Dokument mit einem Umfang von circa 20 bis 30 Seiten. Es beinhaltet eine ausführliche Dokumentation sämtlicher Fakten, die für den Immobilienwert von Bedeutung sind. Zu Beginn macht der Gutachter Angaben zu den allgemeinen Objektdaten und gibt Auskünfte zu den Besitzverhältnissen. Es folgt eine Grundstücksbeschreibung inklusive der Abmessungen und der Lage sowie eine detaillierte Gebäudebeschreibung. Die Anzahl der Etagen und Zimmer ist dabei von ebenso großer Bedeutung wie der bauliche Zustand und die Ausstattung der Immobilie. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Verkehrswertgutachtens ist die Ermittlung des Bodenwerts. Bei der eigentlichen Verkehrswertermittlung muss der Gutachter genau angeben, welche Daten seiner Berechnung zugrunde liegen und welchen Rechenweg er genutzt hat. Ergänzt wird ein Verkehrsgutachten zumeist durch Immobilienfotos, Grundrisse und diverse Pläne.
  • Mit einem professionellen Gutachten eines Immobiliengutachters erhalten Sie nicht nur eine realistische Einschätzung des Verkaufspreises Ihrer Immobilie, sondern können auch prüfen, ob der Kaufpreis einer für Sie interessanten Immobilie angemessen ist. Im Falle von Erbschaften oder Schenkungen schafft ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten eine Grundlage für eine einvernehmliche und faire Vermögensaufteilung. Ein solches Gutachten ermöglicht es Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Es bewahrt Sie vor Überraschungen und bietet Ihnen eine solide Grundlage, um den Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen und zu bewerten.
  • Ich bewerte sowohl Wohnimmobilien als auch Gewerbeimmobilien sämtlicher Art. Angefangen von Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Büro- oder Lagergebäuden ist alles dabei. Lassen Sie uns dies gerne am Telefon besprechen, wenn Sie nicht sicher sind, ob ich der richtige für Ihr Anliegen bin.
  • Der Verkehrswert einer Immobilie bietet eine realistische Abbildung des Marktwertes, der für ein bestimmtes Grundstück zum Zeitpunkt der Bewertung erzielbar ist. Unabhängig von persönlichen Verhältnissen des Eigentümers wird der Wert anhand der rechtlichen Gegebenheiten und der Lage des Grundstücks ermittelt.

    Dazu werden die Grundstücksmarktlage und das aktuelle Angebot und Nachfrageverhältnis auf dem freien Grundstücksmarkt analysiert. Der so ermittelte Verkehrswert entspricht somit dem Marktwert der Immobilie.

  • Die Dauer einer Immobilienbewertung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, dazu zählen die Größe und Art der Immobilie. Weiterhin spielt die Anzahl an vorhandenen Unterlagen, die bewertungsrelevant sind, eine entscheidende Rolle.

    In der Regel wird Ihnen das Wertgutachten nach der Besichtigung durch mich als Gutachter, in einem Zeitraum von drei bis vier Wochen, vorliegen.

  • Es lässt sich keine pauschale Antwort auf diese Frage geben, weil sich der Preis nach Größe der Immobilie und dem damit verbundenen Aufwand richtet.

    Meine Honorierung richtet sich nach den üblichen Honorarsätzen im Gutachterwesen.

    Nach dem Wegfall der alten Richtlinie „HOAI“ für den Bereich der Wertermittlungen ist die Preisempfehlung des Berufsverbandes „BDGS“ die anerkannte Grundlage (HIER KLICKEN).

    Die Einstufung erfolgt entsprechend dem Wert des Objekts; dabei orientiere ich mich in der Regel an der „Normalstufe“ und dort am unteren „Von“-Satz. Die meist nachgefragten Kurzgutachten in banküblicher Form erhalten davon einen 30%-Nachlass.

    Hinweis: Darum “sparen” Sie eine Menge Geld mit einem Gutachten

    Ein spezifisches, ausführliches Gutachten kann Ihnen als Käufer Preisverhandlungs-Argumente im Wert von zigtausend Euro bieten!

    Denn als Gutachter habe ich einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung des Immobilienwerts (innerhalb der rechtlich erlaubten Grundsätze), je nach Argumentation innerhalb des Gutachtens. Dieser Spielraum liegt bei ungefähr ± 10% was bei vielen Objekten eine “Ersparnis” von tausenden bis Zehntausenden Euro bedeutet.

Immobiliengutachter Ulrich Pramme

Kösliner Str. 27
51503 Rösrath

02205/8922920
[email protected]

Öffnungszeigen

Mo – Fr: 09:00 – 18:30 Uhr
Sa: 11:00 – 15:00 Uhr
So & Feiertag: Geschlossen